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Recht & Gesetz

Musik von YouTube herunterladen – Ist das legal?

Du möchtest gerne die neusten Lieder auf deinem Smartphone speichern? – Dann musst du dir eine grundsätzliche Regel merken: Wenn du Musik auf deinem Smartphone speichern möchtest (also ein Lied downloaden – nicht nur streamen – möchtest), dann musst du dafür bezahlen. Deshalb sollten bei dir immer die Alarmglocken angehen, wenn dir ein Lied zum kostenlosen Download angeboten wird, denn dies ist sehr wahrscheinlich nicht erlaubt.

Du kennst bestimmt den YouTube-Converter/Downloader oder andere kostenlose Programme, mit denen du Videos bei YouTube zu einer MP3-Datei, also zu einer Musikdatei, umwandeln und herunterladen kannst…
Das macht doch fast jeder, aber müsste das dann nicht auch illegal sein? – Ja und nein.

  1. YouTube legt in den AGB fest, dass das Herunterladen der Videos oder der Audiodatei (Tonspur) nicht erlaubt ist, aber:
  2. Solange du dir keinen Account bei YouTube angelegt hast, stimmst du diesen AGB auch gar nicht zu. Du machst dich also nicht strafbar, wenn du dir uneingeloggt Videos herunterlädst, denn YouTube ist eine legale Plattform. Die GEMA kontrolliert bei YouTube Videos und sperrt diese, wenn sie nicht legal hochgeladen wurden. Trotzdem gibt es Einschränkungen:
  3. Du darfst nur Videos von offiziellen Kanälen (Channels) der Künstler.innen herunterladen. Denn wenn andere Nutzer.innen die Videos auf ihren Kanälen veröffentlichen, dann weißt du gar nicht, ob diese das Lied legal zur Verfügung gestellt haben. Nicht immer sind die GEMA und YouTube schnell und gründlich genug diese Videos zu sperren.
  4. Du darfst das Video/Lied nicht veröffentlichen/verbreiten. Du darfst höchstens eine Kopie für den Privatgebrauch machen, bzw. auch Kopien für deine Freunde, aber keine größere Öffentlichkeit mit einbeziehen. Denn du hast nicht die Lizenz dazu gekauft, um das Lied verbreiten zu dürfen. Nur die Urheber*innen selbst dürfen bestimmen, wann, wo und wie ihre Musik veröffentlicht wird. Wenn sie ihre Musik also selber bei YouTube hochladen, dann kannst du dir das Lied ruhig für dich selbst herunterladen.

Ein kleiner Auszug aus dem Urheberrechtsgesetz § 53,
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. […]

Übersetzt: Du darfst also ein Werk (z.B. ein Lied) auf einem Datenträger (z.B. deinem Smartphone) speichern, wenn du damit kein Geld verdienen möchtest, wenn du es nicht von einer illegalen Seite heruntergeladen hast und wenn du es nur für private Zwecke verwendest/ nicht weiter veröffentlichst.

Wichtig: Es ist möglich, dass sich diese Regelung in Zukunft ändert. Außerdem solltest du dir keine Kinofilme bei YouTube herunterladen, denn bei Filmen ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass sie legal hochgeladen wurden. Laut aktuellem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs, könntest du dich sogar strafbar machen, wenn du dir die Kinofilme nur anschaust/streamst. Sobald von einer illegalen Quelle auszugehen ist, sind sowohl Streaming, als auch Downloads verboten.

Weitere Informationen zu Streaming:
Blogbeitrag: Ist Streaming nun illegal?

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Bild: CC0 Public Domain (»Creative Commons)
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. |checked4you.de | 15. Mai 2017

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