Tipps und Tricks im Umgang mit Medien und Datenschutz

Recht & Gesetz

Ist Streaming nun illegal?

Die Antwort lautet: Ja, in den meisten Fällen, aber nicht immer.

Was genau ist Streaming?

Beim Streaming werden die angeschauten Videos nicht lokal auf dem Gerät gespeichert, wie es beim Download der Fall ist. Wer z.B. einen aktuellen Film aus dem Internet herunterlädt/downloadet, ohne dafür zu bezahlen, der begeht Urheberrechtsverletzungen und macht sich strafbar. Der Urheber ist die Person/Firma, die den Film gemacht hat. Beim Anschauen eines Streams werden immer nur wenige Sekunden auf dem eigenen Gerät gespeichert, also nur für den Moment in dem du dir die Stelle des Films anschaust und dann anschließend wieder gelöscht. Es wird also niemals der ganze Film auf deinem Gerät gespeichert.

Wie war die rechtliche Lage bisher?

Diejenigen, die diese Filme im Internet hochladen machen sich natürlich strafbar, denn sie haben nicht das Recht und die nötigen Lizenzen, um diese Filme zu verbreiten. Es sind ja nicht ihre eigenen Filme. Wer sich die Filme auf illegalen Seiten angeschaut hat, hat sich aber nicht strafbar gemacht. Aber das hat sich nun geändert.

Wie ist die aktuelle rechtliche Lage?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ende April 2017 beschlossen, dass sich auch diejenigen strafbar machen, die ganz genau wissen, dass sie sich einen Film oder eine Serie anschauen, die illegal hochgeladen wurde. Aber natürlich ist es nicht so einfach zu beweisen, dass jemand keine Ahnung davon hatte, dass es sich um einen illegalen Film handelte. Grundsätzlich wird aber davon ausgegangen, dass die Nutzer.innen von Webseiten wie kino.to und movie4k.to Bescheid wissen, dass auf diesen Seiten Filme illegal hochgeladen werden. Denn schon die Endung „.to“, welche für den Inselstaat Tonga steht, zeigt, dass die Server im Ausland stehen und etwas auf der Seite nicht mit rechten Dingen zugeht. Außerdem wird vorausgesetzt, dass jeder darüber Bescheid weiß, dass aktuelle Filme und Serien nicht einfach kostenlos zur Verfügung gestellt werden, erst recht, wenn sie parallel noch im Kino laufen oder erst vor Kurzem erschienen sind.  Auch aktuelle Ereignisse, die über einen Stream verfolgt werden, gehören dazu. Doch selbst dann ist es für Strafverfolgungsbehörden, wie die Polizei, nicht so einfach rauszufinden, wer sich die Filme angeschaut hat, denn deine IP-Adresse wird bei den Anbietern gespeichert und nicht einfach an die Polizei herausgegeben, denn sie wollen ja Zuschauer.innen auf ihrer Seite haben. Wenn allerdings eine illegale Seite enttarnt wird, dann kommt auch die Polizei an deine IP-Adresse ran, erst recht, wenn du dich auf dieser Seite mit persönlichen Daten registriert hast, und dir können Strafen drohen. Absolut illegal ist laut neuem Beschluss die Nutzung von so genannten Streaming-Boxen, sofern man für das Streamen nicht bezahlt. Diese sehen aus wie eine kleine Festplatte oder ein Receiver und können einfach an einen Fernseher angeschlossen werden, sodass die Streams aus dem Internet auf dem Fernseher angeschaut werden können, auch wenn das Fernsehgerät keinen Internetzugang hat.

Wie sieht so eine Strafe aus?

Das hängt ganz davon ab, welchen Film oder welche Serie du dir anschaust und wie viele du streamst, denn es kommt drauf an, wie viel der Film gekostet hätte, wenn du ihn dir legal angeschaut und dafür bezahlt hättest. Als ungefähre Faustregel, kannst du von einer Strafe von 10 bis 15 Euro pro Film ausgehen. Bei einzelnen Episoden von Serien liegt die Geldstrafe etwas niedriger, aber wenn du z.B. 5 Euro pro Folge bezahlen musst und dir eine ganze Staffel mit 20 Folgen anschaust, dann liegt die Geldstrafe auch schon bei 100 Euro. Die Kosten für die Abmahnung und die Anwälte kommen noch dazu. Menschen, die extrem viel streamen und immer wieder erwischt werden, können auch eine Freiheitsstrafe, also eine Gefängnisstrafe, bekommen. Das Gesetz gilt seit dem Beschluss im April 2017. Wenn du in der Vergangenheit Filme oder Serien illegal gestreamt hast, kannst du dafür nicht rückwirkend bestraft werden.

 

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Bild: CC0 Public Domain (»Creative Commons)
Quelle: anwalt.de | 04.05.2017

 

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