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Recht & Gesetz

Hate Speech im Netz – Ein neues Gesetz?

Der Justizminister Heiko Maas hat heute einen neuen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Hasskommentare in Sozialen Netzwerken bekämpfen soll.

Was genau Hasskommentare, Hassrede oder Hate Speech ist, kannst du hier im Lexikon nachlesen.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfes im Überblick:

  • Alle Sozialen Netzwerke müssen eine Meldefunktion integrieren, wenn bisher noch keine vorhanden war. Die Meldefunktion muss für die Nutzer.innen leicht zu finden sein.
  • Jedes Soziale Netzwerk, unabhängig vom Standort des Unternehmens, muss eine/n Ansprechpartner.in für Deutschland zur Verfügung stellen.
  • Jedes Unternehmen muss seine Strukturen des Beschwerdemanagements offenlegen, also ein Konzept vorlegen, wie sie Hassrede in ihrem Sozialen Netzwerk bekämpfen (mit welchen Mitteln, z.B. wie viel Personal dafür eingesetzt wird).
  • Offensichtlich strafbare Inhalte (z.B. Beleidigungen, Bedrohungen, Verleumdung und üble Nachrede) müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Für nicht sofort ersichtliche, aber dennoch strafbare Inhalte, gilt eine Frist von 7 Tagen.
  • Wenn die strafbaren Hasskommentare nicht in der vorgesehen Frist gelöscht werden, wenn die Meldefunktion fehlt oder wenn das Soziale Netzwerk seine Maßnahmen des Beschwerdemanagements nicht transparent vorlegt, können Geldbußen bis zu 5 Millionen Euro für die verantwortliche Person im Unternehmen entstehen, sowie bis zu 50 Millionen Euro für das Unternehmen.
  • Alle Sozialen Netzwerke müssen einen vierteljährlichen Bericht darüber erbringen, wie viele Hasskommentare eingegangen oder gemeldet worden sind und wie viele davon gelöscht/gesperrt wurden.

Was heißt das nun konkret für die Zukunft von Hate Speech?

Meldet Hasskommentare im Netz! 

Ob das Gesetz so verabschiedet wird oder nicht: Setzt euch gegen fiese, hetzerische und rechtsextreme Kommentare im Internet ein! Wenn das Gesetz durchkommt, ist ein großer Schritt gegen Hate Speech in Sozialen Netzwerken getan, aber es hilft nichts, wenn ihr die Kommentare nicht meldet! Von Hate Speech sind nicht nur Personen des öffentlichen Lebens betroffen, sondern auch ganz „normale“ Bürgerinnen und Bürger, teilweise auch Kinder und Jugendliche (je nachdem wie politisch interessiert/gebildet/aktiv sie sind).

Anmerkungen:

  • Was genau in dem Gesetzesentwurf als „Soziales Netzwerk“ definiert werden kann und ob z.B. auch Instant Messenger wie „WhatsApp“ darunter fallen, geht aus der ersten Verkündung noch nicht hervor.
  • Ebenfalls kritisch zu betrachten bleibt die klare Definition von Hasskommentaren in Abgrenzung zu freier Meinungsäußerung. Inhalte zu löschen, trägt immer einen Teil von Zensur mit sich. Hier muss klar zwischen strafrechtlichen Konsequenzen, sowie ethischen und gesellschaftlichen Auswirkungen getrennt werden. Eine besondere Schwierigkeit könnte hierbei darin liegen, dass jedes Unternehmen/Soziale Netzwerk mehr oder weniger laienhaft über die Löschung oder den Verbleib von Kommentaren entscheiden darf. Wer prüft das…?

Quelle:Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Bild: CC0 Public Domain (»Creative Commons)

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