Tipps und Tricks im Umgang mit Medien und Datenschutz

Medienkompetenz

Internetfähiges Spielzeug

Spielzeug, das direkt über WLAN oder über eine App mit dem Internet verbunden werden kann, ist bei Kinder sehr beliebt. Denn durch die Verbindung mit dem Internet, kann das Spielzeug interagieren, also darauf reagieren, wenn du etwas tust und sich somit z.B. mit dir unterhalten oder Wissensfragen beantworten. Besonders gefährlich daran ist jedoch, dass die Hersteller des Spielzeugs deine Daten sammeln! Wann du das Spielzeug benutzt hast, wie lange, wo du es benutzt hast…sämtliche Metdadaten können analysiert werden. Wenn du z.B. mit einer sprechenden Puppe redest, dann musst du dafür in ein Mikrofon sprechen (auch wenn du das Mikrofon gut versteckt ist). Das, was du dort reinsprichst, wird aufgenommen, an die Server der Hersteller geschickt und dort gespeichert.

Teilweise wird dieses Spielzeug auch extra von Eltern eingesetzt, um ihre Kinder beim Spielen zu überwachen. So stellt „Matell“ der Hersteller der internetfähigen „Hello Barbie“ beispielsweise Sound-Dateien für Eltern zur Verfügung [1]. Das greift natürlich absolut in die Privatsphäre von Kindern ein, denn auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre!

Die internetfähige, sprechende Puppe „Cayla“ ist nun verboten worden. Allein der Besitz dieser Puppe ist strafbar! Der Grund dafür ist, dass die Puppe leicht gehackt werden kann (»Hacker) und somit als Abhörgerät oder Wanze genutzt werden kann, um andere auszuspionieren/abzuhören. Bei der Puppe leuchtet für gewöhnlich ein kleines Lämpchen an der Halskette, sobald sie Ton aufnimmt, doch dieses Signal kann ebenfalls von außen manipuliert werden, sodass nicht erkennbar ist, wenn das Mikrofon eingeschaltet ist [2].

Weitere Informationen zur Puppe „Cayla“ gibt es hier.

Außer der Puppe „Cayla“ und der sprechenden Barbie-Puppe, gibt es noch viel mehr, sehr unterschiedliches, internetfähiges Spielzeug. Die folgende Liste soll nur einen kleinen Einblick verschaffen:

  • Verschiedene Lerncomputer,
  • sprechende Kuscheltiere,
  • interagierende Malbücher,
  • Bilderbücher, die eine Geschichte erzählen,
  • Roboter,

Tipps im Umgang mit vernetztem Spielzeug

  • Bei bluetoothfähigem Spielzeug sollte die Bluetooth-Funktion möglichst ausgeschaltet und generell mit einem Passwort geschützt werden.
  • Vor dem Kauf genau prüfen, was der Hersteller mit den gespeicherten Daten anstellt. Dies kann z.B. in den Datenschutzbestimmungen oder Nutzungsbedingungen nachgelesen werden.
  • Bei Spielzeug mit Mikrofon-Funktion sollte gewährleistet sein, dass das Mikrofon per An- und Ausschalter reguliert werden kann. Mikrofone, die nicht klar anzeigen, dass sie aufzeichnen, während sie es tun, sollten keinen Einzug in das Kinderzimmer finden. Dasselbe gilt für Kameras, die in Spielzeuge integriert sind. Generell sollten die Kameras möglichst abgeklebt werden. [3]

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Bild: CC0 Public Domain (»Creative Commons)
[1] https://www.sein.de/ueberwachung-durch-spielzeug-die-verwanzung-der-kinderzimmer/
[2] http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-02/my-friend-cayla-puppe-spion-bundesnetzagentur
[3] http://www.klicksafe.de/eltern/kinder-von-3-bis-10-jahren/vernetztes-spielzeug/

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