Tipps und Tricks im Umgang mit Medien und Datenschutz

Recht am eigenen Bild

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Das Recht am eigenen Bild besagt, dass jeder Mensch selber entscheiden darf, für was sein Bild verwendet wird und einer Veröffentlichung des Bildes widersprochen werden darf.

Wichtig: Bevor du z.B. ein Bild von dir und Freunden im Internet hochlädst oder bei WhatsApp, Snapchat oder sonst wo verschickst, musst du immer nachfragen, ob das für die Personen auf dem Foto in Ordnung ist. Wenn 100 Personen auf dem Foto sind, dann musst du auch alle 100 Personen fragen, solange die Gesichter erkennbar sind (z.B. durch Heranzoomen).

Sonderregelung: Wenn du in der Öffentlichkeit fotografierst, lässt es sich nicht vermeiden, dass auch fremde Menschen auf dem Bild sind, die du natürlich nicht fragen kannst. Wenn du beispielsweise in einem Fußballstadion oder vor einer Sehenswürdigkeit ein Foto machst, dann gelten die Menschen drum herum als „Beiwerk“. Sie müssen davon ausgehen, dass sie in der Öffentlichkeit fotografiert werden, deshalb ist eine Einwilligung nicht nötig. Aber das gilt natürlich nicht, wenn du gezielt einzelne Personen fotografierst.
Außerdem gibt es Sonderregelungen für Personen des öffentlichen Lebens, also für Prominente, denn die müssen wegen ihrer Berühmtheit auch davon ausgehen, dass die fotografiert werden und müssen nicht bei jedem Foto zustimmen.

Wenn du noch nicht 18 Jahre alt, also noch nicht volljährig bist, dann müssen deine Eltern entscheiden, ob deine Fotos veröffentlicht werden dürfen. Aber die letzte Entscheidung liegt natürlich immer bei dir! Wenn du nicht möchtest, dass Fotos von dir veröffentlicht werden, dann müssen sich deine Eltern daran halten.

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Bild: CC0 Public Domain (»Creative Commons)

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